Methodik
Methodisch wird im Sinne der klassischen juristischen Methodik vorgegangen. Das heisst, insbesondere die einschlägigen internationalen, bundesrechtlichen und kantonalrechtlichen Normen, welche die Aufsicht und Organisation der schweizerischen Justizbehörden betreffen, analysieren und auslegen. Dies unter Einbezug der rechtswissenschaftlichen Literatur und der Rechtsprechung.
Es werden ausserdem mit ausgewählten Expertinnen und Experten - sowohl auf Seiten der beaufsichtigenden, als auch auf Seiten der beaufsichtigten Behörden - informelle Interviews durchgeführt.