Die 2013 abgeschlossene rechtswissenschaftliche Dissertation zum Thema „Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen –Verfassungsrechtlicher Rahmen und Leitlinien für die Umsetzung an den Hochschulen“ wurde durch Prof. Dr. Andreas Lienhard betreut. Zweitgutachter war Prof. Dr. Walter Kälin.
Bundesverfassung und Hochschulgesetzgebung verpflichten die Hochschulen zur Qualitätssicherung. Die verschiedenen Akteure sind bei der Umsetzung der betriebswirtschaftlichen Konzeption nicht frei. Vielmehr bestimmt die Verfassungsordnung den Gestaltungsspielraum. Namentlich das Gebot der wirksamen und wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung bildet eine wesentliche konstitutionelle Leitlinie. Gleichzeitig setzt die Wissenschaftsfreiheit dem staatlichen Handeln Grenzen. Die Hochschulautonomie bestimmt den organisatorischen Spielraum. Damit sind verschiedene, im Grundsatz gleichrangige verfassungsrechtliche Eckwerte für die Umsetzung der Qualitätssicherung massgebend. Die darin innewohnenden tatsächlichen oder potenziellen Spannungsverhältnisse bedürfen der Abstimmung bzw. des Ausgleichs.
Die Arbeit zeigt die sich aus der Verfassung ergebenden Anforderungen und Grenzen der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen auf. Sie ermittelt zu diesem Zweck den verfassungsrechtlichen Rahmen, beleuchtet dessen Eckwerte und setzt diese in Bezug zueinander. Gestützt darauf werden Leitlinien für die Umsetzung an den Hochschulen entwickelt. Am Beispiel der Forschungs- und Lehrevaluation werden diese anwendungsorientiert konkretisiert.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern hat Fabian Amschwand am 19. Dezember 2013 zum Doctor Iuris summa cum laude promoviert. Die Dissertation wird im März 2014 in der Reihe „Abhandlungen zum Schweizerischen Recht ASR“ veröffentlicht.