Projektbeschreibung
Ausgangslage
Auf Kantonsebene fanden und finden im Bereich von Justizaufsicht und Richterwahlen organisatorische Reformen statt. Jeder Kanton verfügt über ein eigenes Justizaufsichtsmodell und eigene Ausgestaltungen bei den Richterwahlen. Die Mehrheit der Kantone hat sich bezüglich Justizaufsicht– wie auch der Bund – für eine Oberaufsicht durch das Parlament entschieden. Zusätzlich sehen die sechs Kantone Freiburg, Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Wallis einen sog. Justizrat vor, dem zusätzlich zu Justizaufsichtsfunktionen teilweise auch Funktionen bei den Richterwahlen zukommt. Im Gegensatz zum Ausland stellen Justizräte in der Schweiz eine Ausnahme dar. Obwohl die Wurzeln des ältesten Justizrates der Schweiz - dem Justizrats des Kantons Genf - bis in die 1940er Jahre zurück reichen, gelten Justizräte in der Schweiz insgesamt als eher junge Institution. Informationen zu Funktionen, Erfahrungen und Herausforderungen von Justizräten in der Schweiz bestehen kaum.
Forschungsfragen
Vor diesem Hintergrund befasst sich die Dissertation mit folgenden Forschungsfragen:
- Was ist die Funktion eines Justizrates?
- Welche Aufgaben kommen Justizräten in der Schweiz zu?
- Welche Organisationsformen von Justizräten bestehen in der Schweiz?
- Was sind die Vor- bzw. Nachteile von Justizräten im Vergleich zu traditionellen Modellen?
Das Ziel der Arbeit ist herauszufinden, ob sich durch die Einsetzung eines Justizrates ein Mehrwert in den Bereichen Justizaufsicht und/oder Richterwahlen messen lässt.
Methodisches Vorgehen
Die Untersuchung der Justizräte in der Schweiz erfolgt anhand von einschlägigen internationalrechtlichen, bundesrechtlichen und kantonalen Normen sowie einer vertieften Analyse von Rechtsprechung, Literatur und Dokumenten. Als Ergänzung sind Experteninterviews mit Justizratsmitgliedern, Gerichtskommissionen, Richtern und der Anwaltschaft geplant.
Diese Dissertation wird von Michelle Grosjean verfasst unter der Betreuung von Prof. Dr. Andreas Lienhard.