Ausgangslage
Im Zuge der New Public Management Reform (Reform der wirkungsorientieren Verwaltungsführung) fand die Leistungsvereinbarung als Steuerungsinstrument Einzug in die öffentliche Verwaltung der Schweiz. Bei der Leistungsvereinbarung, welche zwischen hierarchisch unterschiedlich gegliederten Verwaltungseinheiten festgelegt wird, ist die Rechtsnatur und damit einhergehend die Einordnung in eine der typischen Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung umstritten. Im Zusammenhang mit der Klärung der Rechtsnatur von Leistungsvereinbarungen ergeben sich Folgefragen, die ebenfalls im Rahmen der Dissertation beantwortet werden. Die Einordnung der Leistungsvereinbarung in eine der typischen Handlungsformen der Verwaltung ist aber nicht nur von theoretischem Interesse. Die Handlungsformen der Verwaltung spielen in der Rechtspraxis eine wichtige Rolle, da diese zur Standardisierung- und zur Disziplinierung des Verwaltungshandelns erheblich beitragen (Tschannen/Zimmerli/Müller, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Auflage, § 27, Rz. 6).