Die Dissertation beinhaltet einen eigenständigen Forschungsbeitrag. Sie muss ein Thema aus der Verwaltungswissenschaft zum Gegenstand haben und soll interdisziplinären Charakter aufweisen. Die Dissertation besteht aus einer Monographie oder aus einer Zusammenstellung von mindestens drei verwaltungswissenschaftlichen Fachartikeln, wovon zwei in anerkannten Zeitschriften zur Publikation angenommen worden sein müssen. Ko-Autorenschaften sind möglich, auch mit einem der Gutachter (maximal die Hälfte der Paper, d.h. bei dreien: einmal). Für gemeinsam verfasste Papers muss dann aber ein zusätzlicher Gutachter gefunden werden.
Ziel ist der Erwerb des Titels Dr.admin.publ. (Doctor Administrationis Rei Publicae).
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