Im Rahmen des Doktoratsstudiums haben Doktorandinnen und Doktoranden in der Regel benotete Leistungsnachweise zu Doktoratsstudiumsveranstaltungen im Umfang von mindestens 24 ECTS-Punkten zu erbringen. Kurse und Lehrveranstaltungen langjährig anerkannter Institutionen der Doktoratsausbildung, die auch auf Nachfrage hin keine benoteten Leistungsnachweise ausstellen, können dem Aufwand entsprechend und ohne Note angerechnet werden, sofern sie bestanden sind. Eine Anrechnung ohne Note ist höchstens für die Hälfte der erforderlichen Leistungsnachweise möglich. Die Leistungen werden auf einem Diploma Supplement dokumentiert.
Die Absolvierung grösserer und zusammenhängender Programme (30–60 ECTS-Punkte) wird im Diploma Supplement festgehalten.
Das Doktoratsprogramm wird zusammen mit dem Idheap und der USI organisiert und durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gefördert.