Gesetze sind zentrale Steuerungsinstrumente im demokratischen Rechtsstaat. Der Rechtsetzung als Verfahren der Entstehung von Gesetzen kommt deshalb eine zentrale Bedeutung zu. Gute Rechtsetzung soll zu guter Gesetzgebung führen. Gute Gesetzgebung ist eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Vollzug und kann dazu beitragen, dass Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Die Forschung am KPM zu diesen Bereichen befasst sich insbesondere mit den Faktoren guter Rechtsetzung. Das Projekt wird unter anderem durch Prof. Dr. Andreas Lienhard vom KPM geleitet. Am KPM setzt sich ausserdem Metkel Yosief mit der Forschung zur Gesetzgebung und Rechtsetzungsverfahren auseinander. Im Rahmen seiner juristischen Dissertation steht dabei die vorparlamentarische Phase im Vordergrund. Einen interdisziplinären Ansatz bietet das Projekt «Mensch in der digitalen Verwaltung», an welchem Prof. Dr. Andreas Lienhard, Prof. Dr. Adrian Ritz, Céline Hunziker, Daniel Kettiger und Maja Hegemann beteiligt sind.
Weitere Forschungsprojekte bestehen im Bereich der Regulierung in einzelnen Politikbereichen wie beispielsweise im Gesundheitsweisen (Prof. Dr. Rudolf Blankart).
Mittels Gesetzes- und Programmevaluationen wird schliesslich überprüft, ob Gesetze die gewünschten Wirkungen entfalten; beispielsweise bezüglich der Tabakprävention (Prof. Dr. Fritz Sager).
Die Justiz als dritte Gewalt ist im Spannungsfeld zwischen Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit zahlreichen Herausforderungen ausgesetzt. Die Organisation und das Management der Justiz nehmen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle ein.
Die Grundlagen guten Justizmanagements sind in einem interdisziplinären Nationalfonds-/Sinergia-Forschungsprojekt eingehend untersucht worden. Vom KPM war Prof. Dr. Andreas Lienhard am Projekt beteiligt.
Aus dem erkannten zusätzlichen Forschungsbedarf werden nun weitere Forschungsbereiche im Justizbereich bearbeitet. Dazu gehören insbesondere Aspekte von e-Justice, wie namentlich Fragen der automatisierten Anonymisierung von Gerichtsurteilen in der Kontroverse zwischen Justizöffentlichkeit und Persönlichkeitsschutz, die im Forschungsprojekt "Gerichtsurteile im Spannungsfeld zwischen Transparenz und Privatsphäre (Open Justice versus Privacy)" von Prof. Dr. Andreas Lienhard untersucht werden. Dabei befasst sich die juristische Dissertation von Magda Chodup mit den rechtlichen Grundlagen der Anonymisierung von Gerichtsurteilen.
Zahlreiche offene Fragen stellen sich ferner im Zusammenhang mit Justizräten, wie sie aus dem Ausland bekannt sind, und nun auch in der Schweiz – insbesondere in Kantonen der Westschweiz – Verbreitung finden. Im Rahmen eines Dissertationsprojekts bei Prof. Dr. Andreas Lienhard befasst sich Michelle Grosjean mit diesen Fragen im Forschungsprojekt "Justizräte in der Schweiz".
Eine grundsätzliche Frage der Justiz betrifft die qualitativen Anforderungen an ein gutes Gerichtsurteil. Damit befasst sich die Dissertation von Martin Schmied eingehend.
Die Forschung erfolgt auch in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Institut für die Judikative und im Rahmen der Permanent Study Group "Justice and Court Administration" der European Group of Public Administration XVIII (EGPA) sowie der International Association for Court Administration (IACA).
Die Forschungsergebnisse werden unter anderem in der Schriftenreihe zur Justizforschung sowie im International Journal for Court Administration (IJCA) publiziert.